Liturgische Dienste

Menschen, die an Jesus Christus glauben, "können nicht aufhören, von ihrer
 Hoffnung zu singen und zu träumen … Sie feiern nicht, um dem Alltag zu entfliehen, sondern um ihn in der Kraft Gottes zu bestehen im Dienst am Nächsten. Durch ihre gottesdienstlichen Feiern und durch das, was darin geschieht, bekennen sie ihren Glauben, der sich vollendet, wenn er in der Liebe wirksam wird." (Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss Gottesdienst, 1)

In der Feier des Gottesdienstes geht die Gemeinde immer wieder an die
Quelle, aus der sie in allen ihren Vollzügen lebt. Sie feiert nicht sich selbst und ihre Taten, sondern Gottes Erbarmen, das niemals endet. Deshalb ist die gottesdienstliche Feier ein Wesensmerkmal jeder Gemeinde. Zugleich sind Gottesdienste in ihren vielfältigen Formen – allen voran die Eucharistiefeier – der Ort, an dem die Gemeinde sich äußerlich versammelt und innerlich sammelt. Insofern vollziehen alle Mitfeiernden einen wahrhaft liturgischen Dienst.

Der Aufwand, Gottesdienste gut vorzubereiten und ansprechend zu gestalten, dient immer dem Aufbau der Gemeinde. Ein wichtige Rolle spielen dabei die Liturgischen Dienste:

  • Ministrant:innen
  • Kantor:innen
  • Lektor:innen
  • Kommunionhelfer:innen
  • Leitung von Wort-Gottes-Feiern
  • Leitung von Begräbnisfeiern durch Laien

Für die Gewinnung, Begleitung und Betreuung dieser Dienste sind in erster Linie die Kirchengemeinden verantwortlich.
Für die Fortbildung werden die Gemeinden unterstützt durch den Dekanatskirchenmusiker und die Dekanatsgeschäftsstelle.