Schützen nach Plan: Institutionelle Schutzkonzepte

Die Präventionsordnung greift dafür die Idee des institutionellen Schutzkonzeptes auf. Ziel ist es, eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung entwickeln zu helfen.

Ziel ist es, dass jede Seelsorgeeinheit und kirchliche Einrichtung ein institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch erarbeitet.

Folgende Felder beinhaltet ein institutionelles Schutzkonzept: 

  • Personalauswahl und Personalentwicklung
  • Verhaltenskodex
  • Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
  • Beratungs- und Beschwerdewege
  • Nachhaltige Aufarbeitung
  • Qualiätsmanagement
  • Aus- und Fortbildung

Diese Informationen über das institutionelle Schutzkonzept und Bausteine für die Umsetzung gibt es auch zum Nachlesen (und Herunterladen) in einer Broschüre.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Dekanatsgeschäftsstelle oder über die Stabstelle Prävention  unter praevention.drs

Im Dekanat Reutlingen-Zwiefalten haben mittlerweile (Stand: März 2024) alle Seelsorgeeinheiten/Kirchengemeinden ihr Schutzkonzept erarbeitet, beraten, beschlossen und bei der diözesanen Stabsstelle Prävention eingereicht.